Gewerblicher Rechtsschutz


Markenrecht

Marken zählen zu den wertvollsten Gütern eines Unternehmens. Auch Unternehmenskennzeichen wie Firmennamen, Internet-Domains und Werktitel, d.h. Titel von Filmen, Tonwerken, Büchern, Zeitschriften oder sonstigen Publikationen, sind Vermögenswerte, die geschützt und verteidigt werden müssen.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Marken- und Kennzeichenrechts. Mit Hilfe internationaler Datenbanken lassen wir Marken- und Titelrecherchen durchführen und werten die Rechercheergebnisse aus. Wir melden deutsche, europäische oder internationale Marken an, überwachen die einschlägigen Schutzfristen, führen Markenwiderspruchsverfahren und übernehmen die dauerhafte Überwachung von Markenportfolios. Wir gestalten und verhandeln Markenlizenzverträge sowie Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen zum Schutz der Marken unserer Mandanten.

• Beratung beim Schutz von Marken und Unternehmenskennzeichen
• Marken- und Titelschutzrecherchen
• Anmeldung nationaler Marken, EU-Marken und internationaler Marken
• Überwachung aller Schutzfristen
• Verteidigung von Markenrechten gegenüber Dritten
• Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante und vor den Gerichten

 

Wettbewerbsrecht

Unlautere Geschäftspraktiken und aggressive Formen der Werbung nehmen zu. Als Folge davon hat sich das Wettbewerbsrecht in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft.

Um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, beraten wir unsere Mandanten bei der Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen und zeigen Alternativen auf.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Verteidigung und der effektiven Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen.

 

Geschmacksmusterrecht (Designrecht)

Der Erfolg vieler Produkte ist eng mit ihrem Design eng verknüpft. Design ist oft wesentlicher Bestandteil der Corporate Identity und bedeutender Vermögensgegenstand eines Unternehmens.

Ein neuartiges Design kann durch die Anmeldung eines Geschmacksmusters rechtlich geschützt werden, gleich ob es sich um ein Auto oder eine Kaffeekanne in neuartiger Gestaltung handelt. Auch für zweidimensionale „Muster“ wie etwa Icons, Logos, Grafiken oder Stoffe können Geschmacksmuster angemeldet werden.
Ein eingetragenes Geschmacksmuster gibt dem Inhaber das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Ohne seine Zustimmung ist es Dritten untersagt, Produkte mit gleichem Design herzustellen, anzubieten oder ein- und auszuführen.

Geschmacksmuster können auf nationaler, internationaler sowie auf EU-Ebene bei den zuständigen Ämtern zur Eintragung beantragt werden.

Wir unterstützen und vertreten Sie sowohl bei der Anmeldung von Geschmacksmustern als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten.